Beratungsstelle für Wolfenbüttel und Umgebung Zentrale Rufnummer 0531 38721788
INSO WolfenbüttelSchuldnerberatung
So läuft Ihre Beratung ab

Der Weg aus den Schulden in Wolfenbüttel: Schritt für Schritt, in Ihrem Tempo.

Hier steht, was in jedem Schritt passiert: was Sie beitragen, was wir übernehmen und wie lange es dauert. Das Wichtigste vorweg: Nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung.

Beratungsstelle in Wolfenbüttel Vertraulich

Zwei Menschen sortieren gemeinsam leere Briefe in eine blaue Mappe, Hände und Oberkörper in ruhiger schräger Draufsicht
Symbolbild, mit KI erstellt
Bevor es losgeht

Sie müssen nichts vorbereitet haben

Für die meisten ist der erste Anruf das Schwerste an diesem Weg. Danach wird es leichter. Sie kommen so, wie Sie sind, auch ohne Überblick. Das kennen wir aus hunderten Gesprächen.

  • Kein Urteil, keine Belehrung.Statt Sie zu bewerten, hören wir Ihnen zu und erklären die Dinge. Überschuldung trifft Menschen aus allen Berufen und Schichten.
  • Sie müssen nichts vorbereiten.Bringen Sie mit, was Sie haben, möglichst sortierte Unterlagen, damit Sie das Maximum aus dem Termin für sich herausholen.
  • Sie bestimmen das Tempo.Ob und in welcher Form es nach dem ersten Gespräch weitergeht, entscheiden Sie ohne Zeitdruck für sich. Keine Entscheidung fällt ohne Sie.
Konto schon gepfändet? Dann gleich anrufen, nicht erst lesen.

Bei einer laufenden Kontopfändung zählt jeder Tag. Mit einem P-Konto sichern Sie sofort Ihr Existenzminimum. Wir erklären Ihnen die Schritte am Telefon, bevor Sie sich durch den ganzen Ablauf lesen.

Soforthilfe: jetzt anrufen
Schritt für Schritt

Vier Schritte bis zur Schuldenfreiheit

Bei jedem Schritt sehen Sie, was Sie selbst tun, was wir für Sie übernehmen und wie lange es etwa dauert. Ein neuer Schritt startet erst dann, wenn Sie ihn verstanden haben.

  1. Überblick verschaffen: Wo stehen Sie?

    Der erste Termin kostet nichts. Dort verschaffen wir uns zusammen einen ersten Überblick über Ihre Lage. Danach haben Sie eine vorläufige Übersicht vor sich: welche Gläubiger bekannt sind und welche Beträge nach Ihren Unterlagen offen sind. Die genauen Forderungen klären wir danach mit den Gläubigern. Schon das nimmt vielen einen großen Teil der Last ab.

    1 Termin (etwa 60 Minuten)
    Was Sie tun

    Sie melden sich telefonisch und machen einen Termin aus. Bringen Sie Ihre Unterlagen nach Möglichkeit sortiert mit, so holen Sie für sich am meisten aus dem Gespräch heraus.

    Was wir tun

    Wir hören Ihnen zu, kontaktieren bei Bedarf sämtliche Gläubiger schriftlich und stellen fest, wie hoch Ihre Schulden insgesamt sind. Anschließend machen wir Ihnen einen Vorschlag für den Weg, der in Ihrem Fall am besten passt.

    Unterlagen, die Sie zum ersten Gespräch mitbringen können

    • Mahnschreiben, Post von Inkassobüros sowie Briefe von Gerichten oder Gerichtsvollziehern
    • Bescheide oder Verträge, die Kredite, Raten und Rückstände betreffen
    • Ihre Kontoauszüge sowie einen aktuellen Beleg über Ihr Einkommen (Lohn, Rente, Bürgergeld)
    • einen Ausweis

    Sie haben nicht alles zur Hand? Kommen Sie trotzdem. Die fehlenden Unterlagen beschaffen wir anschließend gemeinsam nach und nach.

  2. Einigung mit den Gläubigern versuchen

    Ehe überhaupt jemand von Insolvenz spricht, prüfen wir zunächst die einfachere Möglichkeit: eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Häufig bleibt Ihnen die Insolvenz auf diesem Weg ganz erspart.

    einige Wochen bis Monate
    Was Sie tun

    Fast nichts. Neue Schreiben geben Sie einfach an uns weiter, und am Schluss entscheiden Sie lediglich, welchen Vorschlag Sie annehmen. Um Anrufe und Briefe der Gläubiger kümmern wir uns für Sie.

    Was wir tun

    Mit sämtlichen Gläubigern führen wir die Verhandlungen: über Ratenpläne, Vergleiche und oft auch einen Teilerlass. Kommt die Einigung zustande, haben Sie es ohne Insolvenz geschafft.

    Sie sind unsicher, ob bei Ihnen eine Einigung reicht? Fragen Sie uns kurz am Telefon.
  3. Wenn nötig: Antrag auf Privatinsolvenz

    Führt der Einigungsversuch nicht zum Ziel, ist die Privatinsolvenz kein Versagen, sondern Ihr geordneter Neuanfang. Den kompletten Antrag arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen aus. Das Ausfüllen der Formulare bleibt nicht an Ihnen hängen.

    wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben
    Was Sie tun

    Gemeinsam mit uns gehen Sie die Unterlagen durch und setzen Ihre Unterschrift unter den Antrag, den wir zusammen vorbereitet haben. Vor Gericht müssen Sie nichts im Alleingang vertreten.

    Was wir tun

    Von uns bekommen Sie die Bescheinigung nach § 305 InsO, dass der Einigungsversuch gescheitert ist. Außerdem füllen wir gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzantrag aus. Damit endet unsere Tätigkeit.

    Mehr zum Verfahren lesen Sie auf der Seite Privatinsolvenz Wolfenbüttel.
  4. Drei Jahre durchstehen und am Ende schuldenfrei sein

    Bis zur Restschuldbefreiung kommen überschaubare Pflichten auf Sie zu. Seit der Reform ist diese Phase im Regelfall nach 3 Jahren vorbei (§ 287 InsO).

    in der Regel 3 Jahre, danach: Restschuldbefreiung
    Was Sie tun

    Ihre Pflichten bleiben überschaubar: Sie gehen einer Arbeit nach oder bemühen sich darum, führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab und teilen mit, wenn sich Adresse oder Job ändern.

    Was wir tun

    In dieser Phase sind wir nicht mehr beteiligt, unsere Tätigkeit endet mit dem Insolvenzantrag. Die Restschuldbefreiung erteilt am Ende das Gericht. Der SCHUFA-Eintrag fällt seit 2023 schon 6 Monate danach weg.

    Wie der Neustart danach aussieht, lesen Sie unter Restschuldbefreiung.

Im Erstgespräch finden wir heraus, an welchem Punkt Sie gerade stehen. Eine Entscheidung müssen Sie davor nicht treffen.

Erstgespräch vereinbaren
Vertraulichkeit

Von uns erfährt niemand etwas

Arbeitgeber, Familie und Nachbarn erfahren von uns nichts: Wir unterliegen der Schweigepflicht. Ein eröffnetes Insolvenzverfahren wird jedoch amtlich bekannt gemacht. Was das bedeutet, erklären wir im Gespräch.

Schweigepflicht

Niemand erfährt von uns etwas über Ihre Beratung: nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn, nicht Ihre Familie.

Erste Anfrage auf Wunsch anonym

Sie sind noch unsicher? Für die erste Anfrage dürfen Sie anonym bleiben. Erst wenn Sie sich zur Beratung entschließen, fragen wir nach Ihrem Namen.

Ihre Daten bleiben bei uns

Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für Ihre Beratung, vertraulich und ohne Weitergabe an Dritte (Art. 13 DSGVO).

Das Ziel

3 Jahreso lange dauert es meist bis zur Restschuldbefreiung (§ 287 InsO)

Im Regelfall sind Sie nach 3 Jahren von Ihren Schulden befreit

Am Ende des Verfahrens erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Ihr Existenzminimum bleibt geschützt, der SCHUFA-Eintrag wird 6 Monate später gelöscht.

Einen festen Ausgang können wir Ihnen nicht zusagen, dafür ist jeder Fall zu verschieden. Eines aber sagen wir zu: Auf diesem Weg sind Sie nicht allein.

Den ersten Schritt machen
Kontakt

Bereit für den ersten Schritt?

Greifen Sie zum Telefon oder bitten Sie uns um einen Rückruf. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.

Unser Büro in Wolfenbüttel ist geöffnet, die Adresse lautet Neuer Weg 47 A, 38302 Wolfenbüttel. Termine vor Ort nach Vereinbarung, auf Wunsch auch per Telefon oder Video. Abendtermine auf Anfrage.

Rückruf anfordern

Sie hören an einem Werktag von uns, diskret und ohne jedes Drängen.

Ihre Angaben verwenden wir allein für den Rückruf, behandeln sie vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter (Art. 13 DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Wie der Weg aussieht, wissen Sie jetzt, und den größten Teil davon übernehmen wir. Was noch fehlt, ist der erste Anruf, danach tragen Sie das alles nicht mehr allein.

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