Ratgeber: Kontopfändung
Kontopfändung? So handeln Sie jetzt.
Ausführlicher Ratgeber auf inso-start.de: Kontopfändung? So handeln Sie jetzt
Wenn das Konto gepfändet ist, zählt jeder Tag, aber kein Grund für Panik. Es gibt einen klaren, geregelten Weg, Ihr Existenzminimum sofort zu schützen. Wir gehen ihn mit Ihnen, Schritt für Schritt.
Vertraulich

Bei einer Kontopfändung gilt eine wichtige Frist: Wandeln Sie das Konto innerhalb eines Monats in ein P-Konto um, nachdem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Ihrer Bank zugestellt wurde, gilt der Schutz auch für das bereits gepfändete Guthaben. Je früher Sie handeln, desto mehr von Ihrem Geld bleibt Ihnen.
Was eine Kontopfändung bedeutet
Bei einer Kontopfändung blockiert Ihre Bank das Guthaben auf Ihrem Girokonto. Das fühlt sich an wie ein Schock, ist aber ein geregelter Vorgang, den Sie steuern können. Wichtig zu wissen: Ihr Konto ist nicht weg, und Ihr Existenzminimum lässt sich sofort schützen.
- Das Guthaben wird eingefroren. Überweisungen, Lastschriften und Abhebungen sind zunächst blockiert, bis der Schutz greift.
- Sie bekommen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Darin steht, wer pfändet und in welcher Höhe. Heben Sie das Dokument gut auf, wir schauen es mit Ihnen durch.
- Ihr Existenzminimum ist gesetzlich geschützt. Mit einem P-Konto bleibt Ihnen 1.590 Euro im Monat zum Leben. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen.
- Es gilt eine Frist. Wandeln Sie das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an Ihre Bank in ein P-Konto um, gilt der Schutz auch für das bereits gepfändete Guthaben. Deshalb zählt jeder Tag.
Sie müssen das nicht allein und nicht heute Nacht im Kopf sortieren. Ein Anruf genügt, und wir gehen die Schritte mit Ihnen durch.
Was Sie jetzt tun sollten
Drei ruhige Schritte. Den ersten können Sie noch heute machen, den Rest übernehmen wir gern mit Ihnen.
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P-Konto beantragen
am besten heuteSagen Sie Ihrer Bank, dass Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln möchten. Das ist Ihr gutes Recht, die Bank muss es tun, und zwar kostenlos. Sie behalten dieselbe Kontonummer. Wichtig: Es ist pro Person nur ein einziges P-Konto erlaubt.
Unsicher, wie Sie das formulieren? Rufen Sie uns an -
Freibetrag sichern
kostenlose BescheinigungDer Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat gilt automatisch. Haben Sie Kinder, Unterhaltspflichten oder beziehen Sozialleistungen, ist Ihr geschützter Betrag höher. Dafür brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Diese stellen wir Ihnen als anerkannte Beratungsstelle kostenlos aus. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).
Bescheinigung anfragen, Rückruf-Formular -
Die Ursache angehen
der Weg nach vornDas P-Konto schützt Ihr Geld, aber die Schulden selbst bleiben. Im Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung und suchen den passenden Weg: oft eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, bei Bedarf die Privatinsolvenz. In der Regel sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei.
Den ersten Schritt machen, jetzt anrufen
Ihr Existenzminimum bleibt Ihnen
~1.590 €monatlicher Grundfreibetrag pro Person, unpfändbar (Stand 1. Juli 2026)
Dieses Geld dürfen Sie trotz Pfändung abheben und nutzen, für Miete, Strom und Lebensmittel. Der Freibetrag steigt, sobald jemand von Ihnen abhängt.
Freibetrag klären, jetzt anrufen- Der Grundbetrag gilt automatisch
Sobald Ihr Konto ein P-Konto ist, bleibt Ihnen der Grundfreibetrag jeden Monat, ohne weiteren Antrag.
- Pro Kind und Unterhaltspflicht steigt der Schutz
Mit einer Bescheinigung wird der höhere Freibetrag bei Ihrer Bank hinterlegt. Wir stellen sie kostenlos aus.
- Kindergeld und viele Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt
Bestimmte Einkünfte erhöhen Ihren geschützten Betrag noch einmal. Was bei Ihnen gilt, klären wir konkret.
- Nicht genutztes Guthaben wird mitgenommen
Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).
Was Sie jetzt nicht tun sollten
In der ersten Aufregung neigt man zu Reaktionen, die später schaden. Diese vier Fehler kosten Geld oder Zeit, und alle lassen sich leicht vermeiden.
In Panik das Konto leerräumen hilft nicht. Mit dem P-Konto ist Ihr Existenzminimum ohnehin geschützt, und Bargeld zu Hause schafft neue Probleme.
Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Ein weiteres gewöhnliches Konto ist nicht generell verboten, genießt aber keinen P-Konto-Schutz.
Prüfen Sie Bank- und Gerichtspost sofort auf Fristen. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).
Vorsicht bei Anbietern, die gegen Gebühr schnelle Lösungen versprechen. Die Beratung bei uns ist gemeinnützig, das Erstgespräch ist kostenlos.
Sie müssen nichts davon allein entscheiden. Sagen Sie uns kurz, was passiert ist, und wir sortieren das gemeinsam.
Lage besprechenEine Beratung, die nichts verkaufen will
Wir sind die Beratungsstelle der Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V. für Wolfenbüttel und Umgebung. Vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt, gemeinnützig, ohne Verkaufsabsicht.
Kurz und ehrlich beantwortet
Etwas Anderes auf dem Herzen? Rufen Sie einfach an: 0531 38721788.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um. Damit ist Ihr Existenzminimum von 1.590 Euro im Monat geschützt. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen. Ihre Bank muss das auf Ihren Antrag tun, und zwar kostenlos.
Wie schnell wirkt der Schutz nach der Umwandlung?
Ihre Bank muss das Konto spätestens ab dem vierten Geschäftstag nach Ihrem Antrag als P-Konto führen. Beantragen Sie die Umwandlung innerhalb eines Monats, nachdem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Bank zugestellt wurde, gilt der Schutz auch für das bereits gepfändete Guthaben. Im Rahmen des Freibetrags können Sie dann wieder darüber verfügen.
Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt?
Geschützt ist der gesetzliche Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat (Stand 1. Juli 2026). Mit Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen liegt der Freibetrag höher. Eine Bescheinigung dafür stellen wir Ihnen kostenlos aus.
Was sollte ich bei einer Kontopfändung auf keinen Fall tun?
Lassen Sie Bank- und Gerichtspost nicht liegen und beachten Sie die Fristen. Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Ein weiteres gewöhnliches Konto ist zulässig, schützt Ihr Guthaben aber nicht vor Pfändung. Bei einem Gemeinschaftskonto muss Ihr Anteil zunächst auf ein Einzelkonto übertragen werden; dafür gelten besondere Fristen (§ 850l ZPO).
Machen Sie heute den ersten Schritt
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist vertraulich und unverbindlich.
Rückruf anfordern
Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.
„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Eine Kontopfändung wird durch Warten nicht kleiner, nur der Druck wächst. Ein Anruf genügt, und Sie tragen das nicht mehr allein.
0531 38721788 Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular