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Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei

Zum vertiefenden Ratgeber auf inso-start.de: Warum die Restschuldbefreiung in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei macht

Eine Privatinsolvenz endet mit einem klaren Schnitt: Das Gericht spricht die Restschuldbefreiung aus, die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit der Reform 2020 ist das in der Regel bereits nach 3 Jahren der Fall (§ 287 InsO).

Drei Jahre wirken lang, solange man noch ganz am Anfang steht. Tatsächlich liegt vor Ihnen aber ein geregelter Weg mit klarem Ziel, der sich gut überblicken lässt, und Sie müssen ihn nicht allein gehen.

Vertraulich Gemeinnützig

Symbolbild: Person tritt von hinten durch eine offene Tür ins sanfte Licht
Gemeinnützig, § 305 InsO anerkannt
Jahre bis zur Restschuldbefreiungin der Regel, gesetzlich geregelt nach § 287 InsO
Symbolbild, mit KI erstellt
Was bedeutet das?

Die Restschuldbefreiung ist Ihr Schlussstrich

Auf die Restschuldbefreiung läuft eine Privatinsolvenz von Anfang an hinaus. Mit ihr sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Was Sie während des Verfahrens aus dem pfändbaren Anteil Ihres Einkommens zahlen konnten, haben Sie gezahlt. Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Eines vorweg: Ein Wunder verspricht Ihnen hier niemand. Sie durchlaufen ein gesetzlich geordnetes Verfahren mit festen Regeln, das bei ehrlicher Mitwirkung in der Regel zum Ziel führt.

In einem Satz

Nach erteilter Restschuldbefreiung sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Dahin führt dieser Weg:

  • 3 Jahre im Regelfall. Seit der Reform 2020 spricht das Gericht die Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens aus (§ 287 InsO).
  • Ihr Existenzminimum ist geschützt. Nach der Pfändungstabelle bleibt monatliches Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro unpfändbar. Der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.590 Euro (Stand 1. Juli 2026).
  • Der SCHUFA-Eintrag hält sich nicht lange. Seit 2023 streicht die SCHUFA die Restschuldbefreiung bereits 6 Monate, nachdem sie erteilt wurde.

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob die Restschuldbefreiung in Ihrem Fall der passende Weg ist.

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So läuft es ab

Der Weg bis zur Restschuldbefreiung

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden.

  1. Das Verfahren wird eröffnet

    Tag 0

    Kommt mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung zustande, erstellen wir mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag. Unsere Tätigkeit endet mit dessen Erstellung. Sobald das Verfahren eröffnet ist, läuft die Frist. Für Insolvenzgläubiger gelten im eröffneten Verfahren die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen. Neue Forderungen sind gesondert zu prüfen.

  2. Verfahren und anschließende Wohlverhaltensphase

    in der Regel 3 Jahre

    Während dieser Phase erfüllen Sie einige gut zu bewältigende Pflichten: Sie gehen einer Arbeit nach oder bemühen sich ernsthaft um eine, führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab und melden Änderungen. Was zum Leben nötig ist, behalten Sie.

  3. Das Gericht prüft und entscheidet

    am Ende der 3 Jahre

    Sind Ihre Pflichten erfüllt, sieht sich das Gericht den Verlauf an und spricht die Restschuldbefreiung aus. Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Bei ehrlicher Mitwirkung wird sie in der Regel zuverlässig erteilt.

  4. Restschuldbefreiung und SCHUFA

    6 Monate danach

    Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Seit 2023 verschwindet der Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Andere Einträge und die Bonitätsprüfung durch Vertragspartner bleiben maßgeblich.

In einem kurzen Gespräch sagen wir Ihnen offen, welcher Schritt bei Ihnen jetzt ansteht. Das Erstgespräch bleibt vertraulich und unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren
Pflichten bis zur Restschuldbefreiung

Was Sie in den 3 Jahren tun müssen

Die Pflichten halten sich in Grenzen, und die meisten Menschen können sie gut erfüllen. Entscheidend ist im Kern, dass Sie ehrlich mitwirken.

Arbeiten oder sich bemühen Sie üben eine zumutbare Tätigkeit aus oder können ernsthafte Bemühungen darum belegen. Niemand verlangt Unmögliches.
Pfändbaren Anteil abführen Die Pfändungstabelle bestimmt den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens. Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatliches Arbeitseinkommen bis 1.589,99 Euro unpfändbar (Stand 1. Juli 2026).
Änderungen melden Einen Umzug oder einen neuen Arbeitsplatz teilen Sie mit. So bleibt das Verfahren ordentlich und Rückfragen werden vermieden.
Ehrlich bleiben Verschweigen Sie keine Einnahmen und machen Sie keine falschen Angaben. Wer offen mitarbeitet, erreicht das Ziel zuverlässig.

Im noch eröffneten Insolvenzverfahren fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO). Unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Orientierung für die Zeit danach.

Die SCHUFA danach

Nach sechs Monaten wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht

Jahrelang war es so, dass der SCHUFA-Eintrag auch nach erteilter Restschuldbefreiung weiter bremste. Seit 2023 gilt das nicht mehr. Der Eintrag verschwindet seither bereits 6 Monate nach der Erteilung.

Die Rückkehr zu normalen Finanzen geht dadurch spürbar schneller. So sieht der Zeitstrahl im Detail aus:

Tag 0 · Restschuldbefreiung

Das Gericht spricht die Restschuldbefreiung aus. Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.

Erste Monate

In der Auskunft ist der Eintrag noch sichtbar. Für diese Zeit empfehlen wir einen ruhigen, geplanten Start.

Nach 6 Monaten

Jetzt wird der Eintrag gelöscht. In der SCHUFA-Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf, der Weg für einen normalen finanziellen Neuanfang ist frei.

Wie sieht der Neustart konkret bei Ihnen aus? Das besprechen wir gemeinsam.

Unverbindlich anrufen
Der Neuanfang

Was Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offensteht

Ist der SCHUFA-Eintrag erst gelöscht, stehen Ihnen viele Türen wieder offen. Damit der Neubeginn dauerhaft trägt, raten wir zu einem behutsamen, geplanten Vorgehen.

Wohnung Eine neue Wohnung zu finden fällt wieder leichter, denn in der Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf.
Normales Konto Anstelle des Pfändungsschutzkontos steht Ihnen wieder ein normales Girokonto offen, häufig auch mit Karte.
Verträge Nach und nach lassen sich wieder Verträge abschließen, etwa für Mobilfunk oder Strom ohne Vorkasse. Vertrauen entsteht so Stück für Stück neu.
Luft zum Atmen Wegen erfasster Insolvenzforderungen kann nach der Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht mehr gegen Sie vorgegangen werden. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Ein paar Punkte in den ersten Monaten entscheiden mit darüber, ob der Neustart gelingt. Welche das sind, zeigen wir Ihnen.

Insolvenzantrag vorbereiten
Häufige Fragen

Fragen zur Restschuldbefreiung

Fehlt Ihre Frage hier? Greifen Sie zum Telefon, wir geben Ihnen sofort eine Antwort.

Ab wann gilt man nach der Insolvenz als schuldenfrei?

Im Regelfall nach 3 Jahren. Die Reform 2020 hat festgelegt, dass das Gericht die Restschuldbefreiung regulär 3 Jahre nach der Verfahrenseröffnung erteilt (§ 287 InsO). Erfasste Insolvenzforderungen sind dann grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar; Ausnahmen bleiben bestehen. Wie es genau abläuft, hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden. Im noch eröffneten Insolvenzverfahren fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO).

Werden wirklich alle Schulden erlassen?

Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Sie verschwinden rechtlich nicht. Neue Verbindlichkeiten fallen nicht unter die Befreiung. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.

Wann verschwindet der Eintrag zur Restschuldbefreiung aus der SCHUFA?

Seit 2023 entfernt die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung schon 6 Monate nach deren Erteilung, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Die Rückkehr in ein normales finanzielles Leben dauert dadurch deutlich weniger lang.

Was steht nach der Restschuldbefreiung wieder offen?

Sobald die SCHUFA den Eintrag gelöscht hat, sind viele Dinge wieder erreichbar: eine neue Wohnung, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz und später auch wieder Verträge und Kredite. Unser Rat ist ein langsamer Start mit Plan. Worauf es in den ersten Monaten ankommt, besprechen wir mit Ihnen im Gespräch.

Gibt es Fälle, in denen die Restschuldbefreiung scheitert?

Ja. Die gesetzlichen Versagungsgründe reichen über grobe Pflichtverletzungen hinaus. Dazu gehören etwa bestimmte Insolvenzstraftaten, falsche Angaben oder schuldhafte Verletzungen der Erwerbs- und anderer Obliegenheiten (§§ 290, 295, 296 InsO). Welche Voraussetzungen und Antragsfristen gelten, hängt vom jeweiligen Grund ab.

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„Der neue Anfang kommt in der Regel nach 3 Jahren.“

Die Restschuldbefreiung ist kein vages Versprechen, sondern ein Weg, den das Gesetz regelt und der auf ein klares Ziel zuläuft. Den ersten Schritt müssen Sie selbst gehen. Jeden weiteren können wir übernehmen.

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