Pfändung: was Ihnen bleibt
Ausführlicher Ratgeber auf inso-start.de: Pfändung: was Ihnen bleibt
Ob Lohn oder Konto gepfändet wird: Ein fester Teil Ihres Einkommens ist gesetzlich unpfändbar und gehört Ihnen. Hier erfahren Sie ruhig erklärt, wie viel das ist, wie der pfändbare Betrag entsteht und wie Sie sich schützen.
Vertraulich

Sehr viele Menschen erleben genau das, was Sie gerade durchmachen. Niemand bei uns urteilt. Wichtig ist nur: Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Das Gesetz schützt Ihr Existenzminimum, und wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Schutz nutzen.
Was eine Pfändung überhaupt ist
Eine Pfändung bedeutet, dass ein Gläubiger sich mithilfe des Staates einen Teil Ihres Geldes holt, um eine offene Forderung auszugleichen. Voraussetzung ist fast immer ein vollstreckbarer Titel, also etwa ein Gerichtsbeschluss oder ein Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel kann der Gläubiger entweder Ihr Einkommen beim Arbeitgeber pfänden oder Ihr Konto bei der Bank.
Das Entscheidende vorweg: Gepfändet werden darf nie alles. Das Gesetz lässt Ihnen immer so viel, dass Sie davon leben und Ihre Familie versorgen können. Dieser geschützte Betrag heißt Pfändungsfreigrenze.
- Lohnpfändung: Ihr Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger ab, den Rest bekommen Sie weiterhin ausgezahlt.
- Kontopfändung: Ihre Bank sperrt das Guthaben oberhalb des geschützten Betrags. Ohne Schutz kommen Sie an Ihr Geld vorerst nicht heran.
Die Pfändungsfreigrenze: Ihr geschütztes Minimum
Die allgemeinen Pfändungsgrenzen schützen einen Teil Ihres Netto-Einkommens. Sie werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Gesetzliche Unterhaltspflichten können den Schutz erhöhen, wenn Sie tatsächlich Unterhalt leisten. Für bestimmte Forderungen gelten Ausnahmen, insbesondere bei Unterhaltsforderungen (§ 850d ZPO).
Wer für Kinder oder einen Ehepartner sorgt, behält deutlich mehr. Schon die erste Unterhaltspflicht hebt die Grenze um mehrere Hundert Euro an.
Stand der Pfändungstabelle 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Der genaue Wert wird vor dem nächsten Stichtag aktualisiert. Den für Ihre Familiensituation gültigen Betrag rechnen wir Ihnen im Gespräch genau aus.
Wie viel überhaupt gepfändet werden darf
Pfändbar ist immer nur der Teil Ihres Netto-Einkommens, der über der Freigrenze liegt. Und selbst von diesem Teil bleibt Ihnen ein Anteil. Der pfändbare Betrag steigt also nur langsam und in festen Stufen an, abzulesen in der gesetzlichen Pfändungstabelle. Diese Stufen sorgen dafür, dass sich Mehrarbeit für Sie weiter lohnt.
Ein vereinfachtes Beispiel für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten zeigt das Prinzip:
Die Zahlen sind gerundet und dienen nur zur Veranschaulichung. Der exakte pfändbare Betrag ergibt sich aus der amtlichen Pfändungstabelle und Ihrer Unterhaltssituation. Wir prüfen für Sie, ob bei Ihnen womöglich zu viel einbehalten wird, und beantragen bei Bedarf eine Korrektur.
Das P-Konto: Ihr Schutz beim Konto
Bei einer Kontopfändung droht die größte Gefahr, weil die Bank zunächst das gesamte Guthaben sperrt, auch Lohn oder Sozialleistungen, die gerade eingegangen sind. Der wichtigste Schritt ist deshalb die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto.
- Auf dem P-Konto ist Ihr Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat automatisch geschützt. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen.
- Ihr Einzelkonto kann auf Antrag als P-Konto geführt werden. Ist das Guthaben bereits gepfändet, gilt der Anspruch ab Beginn des vierten folgenden Geschäftstages (§ 850k ZPO). Für Gemeinschaftskonten gilt das besondere Verfahren nach § 850l ZPO.
- Innerhalb des Freibetrags verfügen Sie wie gewohnt: abheben, überweisen, Lastschriften einlösen.
- Kinder, weitere Unterhaltspflichten und manche Sozialleistungen lassen sich über eine Bescheinigung zusätzlich absichern.
Je früher Sie das P-Konto einrichten und die passende Bescheinigung einreichen, desto mehr Geld bleibt geschützt. Rufen Sie uns an, wir gehen die Schritte mit Ihnen durch.
Lohnpfändung: was für Sie und Ihren Arbeitgeber gilt
Bei einer Lohnpfändung erhält Ihr Arbeitgeber die Anweisung, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt an den Gläubiger zu überweisen. Den unpfändbaren Teil bekommen Sie wie immer ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erfährt damit von der Pfändung, das lässt sich nicht vermeiden.
Eine Lohnpfändung allein ist jedoch kein Kündigungsgrund. Wir helfen Ihnen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber sachlich zu führen, und arbeiten parallel daran, die Pfändung über eine Einigung mit dem Gläubiger oder über ein Insolvenzverfahren wieder zu beenden.
So werden Sie die Pfändung wieder los
Eine Pfändung bleibt grundsätzlich bestehen, solange die Schuld besteht. Den dauerhaften Ausweg gibt es trotzdem, meist über einen dieser Wege:
- Schutz herstellen: P-Konto einrichten und Bescheinigung einreichen, damit Ihr Existenzminimum gesichert ist. Das ist der erste, dringendste Schritt.
- Einigung mit dem Gläubiger: Ein Ratenplan oder Vergleich kann eine Einigung ermöglichen. Die Pfändung endet dadurch nicht automatisch. Dafür ist eine gesonderte Aufhebung oder wirksame Freigabe erforderlich; die Bank muss den Nachweis erhalten.
- Privatinsolvenz: Für Insolvenzgläubiger gilt ab Verfahrenseröffnung grundsätzlich ein Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO). Ob bereits bestehende Pfändungsrechte unwirksam werden, richtet sich unter anderem nach § 88 InsO. Ein gesperrtes Konto ist dadurch nicht automatisch sofort frei; die konkrete Freigabe muss geklärt werden. Die Restschuldbefreiung folgt in der Regel nach drei Jahren.
Welcher Weg für Ihre Lage der richtige ist, lässt sich nicht aus der Ferne sagen. Das hängt von der Höhe der Schulden, Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Genau das klären wir gemeinsam im Erstgespräch, ruhig und ohne Druck.
Pfändung läuft schon? Verlieren Sie keine Zeit, wir ordnen Ihre Lage mit Ihnen.
Jetzt anrufenWas die meisten zuerst wissen wollen
Wie viel von meinem Lohn darf gepfändet werden?
Der gesetzliche monatliche Ausgangsbetrag bei einer Lohnpfändung liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro ohne Unterhaltspflichten (§ 850c ZPO). Der genaue pfändbare Betrag ergibt sich aus der amtlichen Tabelle; weitere Teile des Einkommens bleiben ebenfalls geschützt. Tatsächlich geleisteter gesetzlicher Unterhalt kann den Schutz erhöhen. Bei Unterhaltsforderungen gelten besondere Regeln, die einen weitergehenden Zugriff erlauben (§ 850d ZPO). Der P-Konto-Grundfreibetrag ist davon zu unterscheiden: Er beträgt aufgerundet 1.590 Euro.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, um. Damit ist Ihr Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat automatisch geschützt. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen. Ist Ihr Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf den Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Ein Einzelkonto lässt sich umwandeln. Für Gemeinschaftskonten ist zunächst eine Übertragung Ihres Guthabenanteils auf ein Einzelkonto erforderlich (§ 850l ZPO). Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).
Kann ich von einem P-Konto noch Geld abheben, wenn es gepfändet ist?
Ja. Bis zur Höhe Ihres Freibetrags können Sie über ein P-Konto wie gewohnt verfügen, also abheben, überweisen und Lastschriften einlösen. Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird zurückgehalten. Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).
Darf der Arbeitgeber mich wegen einer Lohnpfändung kündigen?
Eine Lohnpfändung allein ist kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber erfährt zwar von der Pfändung, weil er den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger abführen muss. Wir können Ihnen helfen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber sachlich zu führen und die Pfändung wieder zu beenden.
Wie werde ich eine Pfändung wieder los?
Solange die Schuld besteht, bleibt die Pfändung in der Regel bestehen. Die Forderung kann beglichen oder durch einen Vergleich geregelt werden. Ein Ratenplan allein hebt die Pfändung nicht auf. Für deren Beendigung braucht die Bank eine wirksame Aufhebung oder Freigabe. Eine Insolvenzeröffnung führt für Insolvenzgläubiger grundsätzlich zu einem Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO). Bestehende Pfändungsrechte und die konkrete Kontofreigabe sind gesondert zu prüfen (§ 88 InsO); das Konto wird nicht automatisch sofort frei. Eine Restschuldbefreiung erfasst zudem nicht jede Forderung. Welcher Weg für Sie passt, klären wir im Erstgespräch.
Ist Bürgergeld oder Kindergeld vor Pfändung geschützt?
Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können auf dem P-Konto zusätzlich geschützt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bürgergeld für Sie selbst ist zusätzlich geschützt, soweit es über den Grundfreibetrag hinausgeht (§ 902 ZPO). Dafür ist ein Nachweis bei der Bank nötig, regelmäßig eine Bescheinigung; für Nachzahlungen kann eine gerichtliche Festsetzung erforderlich sein. Wir prüfen, welcher Nachweis für Ihren Fall passt.
Eine Pfändung muss nicht der Anfang vom Ende sein.
Sie ist oft der Moment, in dem Menschen sich endlich Hilfe holen. Genau dafür sind wir da. Ein Anruf genügt, das Erstgespräch bleibt vertraulich, und Sie tragen das nicht mehr allein.
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