Was ist ein P-Konto?
Die Abkürzung P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Dahinter steckt kein Sonderkonto und kein Konto bei einer anderen Bank, sondern Ihr gewohntes Girokonto, das lediglich einen zusätzlichen Schutz bekommt.
Läuft eine Pfändung auf dem Konto, zahlt die Bank nichts mehr aus. Die Karte ist gesperrt, Überweisungen gehen nicht mehr raus. Mit dem P-Konto gilt diese Sperre für einen festen Betrag nicht mehr: Ihr Existenzminimum bleibt verfügbar, damit Sie Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können. Was über den Freibetrag hinaus eingeht, fließt an die Gläubiger.
Selbst bei laufender Kontopfändung schützt das P-Konto Monat für Monat einen Grundfreibetrag von 1.590 Euro.
Dahinter steht ein gesetzlicher Gedanke: Auch wer Schulden hat, soll weiter leben können. Eine Pfändung soll niemanden völlig ohne Geld dastehen lassen. Auf das P-Konto haben Sie einen Anspruch aus § 850k der Zivilprozessordnung, anbieten muss es jede Bank in Deutschland.
Wichtig: Sie dürfen zur gleichen Zeit nur ein einziges P-Konto besitzen. Mehrere P-Konten nebeneinander sind unzulässig, die SCHUFA führt darüber einen Vermerk.
Wer ein P-Konto braucht
Sobald eine Pfändung im Raum steht oder bereits läuft, ist ein P-Konto sinnvoll. Sie brauchen nicht abzuwarten, bis nichts mehr auf dem Konto ist. Die Umstellung ist auch vorsorglich möglich, der Schutz wirkt dann sofort, sobald eine Pfändung eintrifft.
- Auf Ihrem Konto liegt schon eine Pfändung, und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Geld.
- Man hat Ihnen eine Pfändung angekündigt, etwa das Finanzamt oder ein Inkasso-Unternehmen.
- Bei Ihnen stehen Schulden offen, und Sie gehen davon aus, dass eine Pfändung folgt.
- Sie erhalten Lohn, Rente oder Sozialleistungen und möchten sichergehen, dass dieses Geld vor der Pfändung sicher ist.
Sobald Lohn und Sozialleistungen auf einem P-Konto eingehen, greift der Schutz für dieses Geld. Genau dafür ist die Umstellung gedacht.
So hoch ist der Grundfreibetrag: 1.590 Euro monatlich
Als Grundfreibetrag bezeichnet man die Summe, die auf dem P-Konto Monat für Monat vor der Pfändung sicher ist. In regelmäßigen Abständen wird er an die Preisentwicklung angeglichen.
Dieser Wert ist der Grundfreibetrag für eine Person. Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, gilt er von selbst. Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen ist ein höherer Schutz möglich. Ein höherer Betrag muss der Bank durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen oder vom zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für Nachzahlungen gelten eigene Regeln (§§ 902 bis 906 ZPO).
Wann mehr geschützt ist
Der Grundfreibetrag fällt höher aus, wenn Sie für andere Menschen sorgen oder bestimmte Leistungen bekommen. Dazu legen Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung vor. Ein höherer Schutz gilt unter anderem in diesen Fällen:
- Unterhaltspflichten für Kinder oder den Ehepartner, mit jeder Person steigt der Freibetrag.
- Kindergeld, das auf Ihr Konto überwiesen wird, steht zusätzlich unter Schutz.
- Pflegegeld und bestimmte Sozialleistungen heben den geschützten Betrag an.
- Einmalige Nachzahlungen, etwa eine Sozialleistung für mehrere Monate auf einen Schlag, können gesondert freigestellt werden.
Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle sind wir befugt, Ihnen die passende Bescheinigung auszustellen. Im Gespräch rechnen wir zusammen durch, welche Freibeträge bei Ihnen greifen.
Der genannte Grundfreibetrag (1.590 Euro) gilt für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 und wird jährlich angepasst. Den aktuellen Wert nennen wir Ihnen im Gespräch. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).
So stellen Sie auf ein P-Konto um
Die Umstellung ist unkomplizierter, als viele glauben. Weder ein neues Konto noch ein Gerichtstermin ist dafür nötig. Drei Schritte reichen aus.
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Antrag bei Ihrer Bank stellen
Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Ihr vorhandenes Girokonto ein P-Konto werden soll. Möglich ist das schriftlich, häufig auch am Schalter oder direkt im Online-Banking. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, ablehnen darf die Bank den Antrag nicht.
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Vier Geschäftstage warten
Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf Ihren Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Danach greift der Grundfreibetrag von 1.590 Euro automatisch. Kontonummer und Karte bleiben dieselben, nur der Schutzstatus ist neu. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).
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Steht Ihnen mehr zu, reichen Sie die Bescheinigung ein
Wenn Sie Kinder haben, Unterhalt zahlen müssen oder bestimmte Leistungen beziehen, legen Sie eine Bescheinigung über den höheren Freibetrag nach. Diese Bescheinigung bekommen Sie kostenlos von uns, wir sind eine anerkannte Beratungsstelle. Den Schutz passt die Bank dann entsprechend nach oben an.
Sie wissen nicht genau, wie Sie das bei der Bank formulieren sollen? Den Antrag gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch.
Häufige Fehler, die Geld kosten
Richtig genutzt, bietet ein P-Konto verlässlichen Schutz. In der Beratung sehen wir vor allem diese Stolperfallen immer wieder.
Kommt Ihnen das alles kompliziert vor, ist das kein Grund zur Sorge. Genau dafür gibt es uns. Wir kontrollieren, ob Ihr Freibetrag korrekt berechnet wurde, und holen verschenktes Geld zurück, wo das möglich ist.
Wir helfen Ihnen in Wolfenbüttel
Häufig ist das P-Konto der erste und dringendste Schritt. Die Schulden selbst verschwinden dadurch aber nicht, gesichert wird nur Ihr Existenzminimum, während wir zusammen nach einem Weg aus den Schulden suchen.
Wir begleiten Sie als gemeinnützige Beratungsstelle: Die Bescheinigung für höhere Freibeträge bekommen Sie von uns, wir erklären Ihnen jeden einzelnen Schritt und prüfen mit Ihnen, wie es nach der Pfändung weitergehen kann, von der Einigung mit den Gläubigern bis, falls nötig, zur Privatinsolvenz. Das erste Gespräch kostet nichts, ist vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder nur wenig Einkommen hat, zahlt bei uns für das gesamte außergerichtliche Verfahren nichts.
Sichern wir Ihr Konto zusammen ab. Ohne Wartezeit, Ihr Anruf landet direkt bei einem Berater.
