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Ratgeber · Kontopfändung

Das P-Konto: Ihr Konto vor Pfändung schützen

Den ausführlichen Ratgeber finden Sie auf inso-start.de: P-Konto: So schützen Sie Ihr Konto vor der Pfändung

Bei einer Kontopfändung kommt man oft überhaupt nicht mehr an sein Geld, selbst Miete und Lebensmittel lassen sich nicht mehr bezahlen. Genau davor bewahrt Sie das P-Konto. 1.590 Euro bleiben Ihnen jeden Monat geschützt, und stellen Sie den Antrag, muss Ihre Bank das Konto umstellen. Auf dieser Seite gehen wir das in Ruhe Schritt für Schritt durch.

Vertraulich

Symbolbild: Person hält ruhig eine unmarkierte Bankkarte am Küchentisch, Gesicht im Halbprofil
Symbolbild, mit KI erstellt
Konto schon gepfändet? Dann zählt jeder Tag.

Ist Ihr Konto noch kein P-Konto, sollten Sie die Umstellung möglichst noch heute anstoßen. Rufen Sie einfach an, dann gehen wir alle Schritte zusammen durch.

Soforthilfe: jetzt anrufen

Was ist ein P-Konto?

Die Abkürzung P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Dahinter steckt kein Sonderkonto und kein Konto bei einer anderen Bank, sondern Ihr gewohntes Girokonto, das lediglich einen zusätzlichen Schutz bekommt.

Läuft eine Pfändung auf dem Konto, zahlt die Bank nichts mehr aus. Die Karte ist gesperrt, Überweisungen gehen nicht mehr raus. Mit dem P-Konto gilt diese Sperre für einen festen Betrag nicht mehr: Ihr Existenzminimum bleibt verfügbar, damit Sie Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können. Was über den Freibetrag hinaus eingeht, fließt an die Gläubiger.

Das Wichtigste in einem Satz

Selbst bei laufender Kontopfändung schützt das P-Konto Monat für Monat einen Grundfreibetrag von 1.590 Euro.

Dahinter steht ein gesetzlicher Gedanke: Auch wer Schulden hat, soll weiter leben können. Eine Pfändung soll niemanden völlig ohne Geld dastehen lassen. Auf das P-Konto haben Sie einen Anspruch aus § 850k der Zivilprozessordnung, anbieten muss es jede Bank in Deutschland.

Wichtig: Sie dürfen zur gleichen Zeit nur ein einziges P-Konto besitzen. Mehrere P-Konten nebeneinander sind unzulässig, die SCHUFA führt darüber einen Vermerk.

Wer ein P-Konto braucht

Sobald eine Pfändung im Raum steht oder bereits läuft, ist ein P-Konto sinnvoll. Sie brauchen nicht abzuwarten, bis nichts mehr auf dem Konto ist. Die Umstellung ist auch vorsorglich möglich, der Schutz wirkt dann sofort, sobald eine Pfändung eintrifft.

  • Auf Ihrem Konto liegt schon eine Pfändung, und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Geld.
  • Man hat Ihnen eine Pfändung angekündigt, etwa das Finanzamt oder ein Inkasso-Unternehmen.
  • Bei Ihnen stehen Schulden offen, und Sie gehen davon aus, dass eine Pfändung folgt.
  • Sie erhalten Lohn, Rente oder Sozialleistungen und möchten sichergehen, dass dieses Geld vor der Pfändung sicher ist.

Sobald Lohn und Sozialleistungen auf einem P-Konto eingehen, greift der Schutz für dieses Geld. Genau dafür ist die Umstellung gedacht.

So hoch ist der Grundfreibetrag: 1.590 Euro monatlich

Als Grundfreibetrag bezeichnet man die Summe, die auf dem P-Konto Monat für Monat vor der Pfändung sicher ist. In regelmäßigen Abständen wird er an die Preisentwicklung angeglichen.

~ 1.590 €geschützt pro Monat (Stand 1. Juli 2026)

Dieser Wert ist der Grundfreibetrag für eine Person. Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, gilt er von selbst. Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen ist ein höherer Schutz möglich. Ein höherer Betrag muss der Bank durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen oder vom zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für Nachzahlungen gelten eigene Regeln (§§ 902 bis 906 ZPO).

Wann mehr geschützt ist

Der Grundfreibetrag fällt höher aus, wenn Sie für andere Menschen sorgen oder bestimmte Leistungen bekommen. Dazu legen Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung vor. Ein höherer Schutz gilt unter anderem in diesen Fällen:

  • Unterhaltspflichten für Kinder oder den Ehepartner, mit jeder Person steigt der Freibetrag.
  • Kindergeld, das auf Ihr Konto überwiesen wird, steht zusätzlich unter Schutz.
  • Pflegegeld und bestimmte Sozialleistungen heben den geschützten Betrag an.
  • Einmalige Nachzahlungen, etwa eine Sozialleistung für mehrere Monate auf einen Schlag, können gesondert freigestellt werden.

Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle sind wir befugt, Ihnen die passende Bescheinigung auszustellen. Im Gespräch rechnen wir zusammen durch, welche Freibeträge bei Ihnen greifen.

Der genannte Grundfreibetrag (1.590 Euro) gilt für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 und wird jährlich angepasst. Den aktuellen Wert nennen wir Ihnen im Gespräch. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).

So stellen Sie auf ein P-Konto um

Die Umstellung ist unkomplizierter, als viele glauben. Weder ein neues Konto noch ein Gerichtstermin ist dafür nötig. Drei Schritte reichen aus.

  1. Antrag bei Ihrer Bank stellen

    Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Ihr vorhandenes Girokonto ein P-Konto werden soll. Möglich ist das schriftlich, häufig auch am Schalter oder direkt im Online-Banking. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, ablehnen darf die Bank den Antrag nicht.

  2. Vier Geschäftstage warten

    Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf Ihren Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Danach greift der Grundfreibetrag von 1.590 Euro automatisch. Kontonummer und Karte bleiben dieselben, nur der Schutzstatus ist neu. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

  3. Steht Ihnen mehr zu, reichen Sie die Bescheinigung ein

    Wenn Sie Kinder haben, Unterhalt zahlen müssen oder bestimmte Leistungen beziehen, legen Sie eine Bescheinigung über den höheren Freibetrag nach. Diese Bescheinigung bekommen Sie kostenlos von uns, wir sind eine anerkannte Beratungsstelle. Den Schutz passt die Bank dann entsprechend nach oben an.

Sie wissen nicht genau, wie Sie das bei der Bank formulieren sollen? Den Antrag gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Richtig genutzt, bietet ein P-Konto verlässlichen Schutz. In der Beratung sehen wir vor allem diese Stolperfallen immer wieder.

Freibetrag verfallen lassen Geschütztes Guthaben, das Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt noch drei weitere Kalendermonate geschützt. Was Sie bis dahin nicht verbraucht haben, kann danach an die Gläubiger gehen.
Bescheinigung vergessen Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag für eine Person. Wer Kinder oder Unterhaltspflichten hat und keine Bescheinigung vorlegt, verschenkt jeden Monat geschütztes Geld.
Zu spät umstellen Erst nach der Pfändung umzustellen kann teuer werden, weil bis zur Umstellung schon Beträge abgeflossen sind. Stellen Sie das Konto um, sobald eine Pfändung droht.
Zwei Konten parallel Erlaubt ist nur ein P-Konto pro Person. Ein weiteres gewöhnliches Konto ist nicht generell verboten, hat aber keinen P-Konto-Schutz. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht unmittelbar als P-Konto geführt werden. Bei Pfändung können Sie innerhalb eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank Ihren Guthabenanteil auf ein Einzelkonto übertragen lassen und dessen Führung als P-Konto verlangen (§ 850l ZPO).

Kommt Ihnen das alles kompliziert vor, ist das kein Grund zur Sorge. Genau dafür gibt es uns. Wir kontrollieren, ob Ihr Freibetrag korrekt berechnet wurde, und holen verschenktes Geld zurück, wo das möglich ist.

Wir helfen Ihnen in Wolfenbüttel

Häufig ist das P-Konto der erste und dringendste Schritt. Die Schulden selbst verschwinden dadurch aber nicht, gesichert wird nur Ihr Existenzminimum, während wir zusammen nach einem Weg aus den Schulden suchen.

Wir begleiten Sie als gemeinnützige Beratungsstelle: Die Bescheinigung für höhere Freibeträge bekommen Sie von uns, wir erklären Ihnen jeden einzelnen Schritt und prüfen mit Ihnen, wie es nach der Pfändung weitergehen kann, von der Einigung mit den Gläubigern bis, falls nötig, zur Privatinsolvenz. Das erste Gespräch kostet nichts, ist vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder nur wenig Einkommen hat, zahlt bei uns für das gesamte außergerichtliche Verfahren nichts.

Sichern wir Ihr Konto zusammen ab. Ohne Wartezeit, Ihr Anruf landet direkt bei einem Berater.

Häufige Fragen

Fragen rund ums P-Konto

Ihre Frage fehlt hier? Greifen Sie zum Telefon, wir klären sie sofort.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto, das um einen Pfändungsschutz ergänzt wurde. Dort bleibt jeden Monat ein gesetzlicher Grundfreibetrag von 1.590 Euro vor dem Zugriff geschützt, sodass Sie Miete, Strom und Lebensmittel weiter bezahlen können, selbst wenn das Konto gepfändet ist. Pro Person ist nur ein einziges P-Konto zulässig.

Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt?

Monatlich sind 1.590 Euro als Grundfreibetrag geschützt (Stand 1. Juli 2026). Wer Kindern oder dem Ehepartner Unterhalt schuldet oder Kindergeld, Sozialleistungen oder Pflegegeld erhält, bekommt einen höheren geschützten Betrag. Voraussetzung ist eine Bescheinigung, die wir Ihnen ausstellen können.

Wie mache ich aus meinem Konto ein P-Konto?

Beantragen Sie bei Ihrer Bank, dass Ihr bestehendes Girokonto zum P-Konto wird. Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf den Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Für Gemeinschaftskonten ist zunächst die Übertragung Ihres Anteils auf ein Einzelkonto erforderlich (§ 850l ZPO). Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

Ist ein P-Konto teurer als ein gewöhnliches Konto?

Nein. Für ein P-Konto darf die Bank nicht mehr Entgelt berechnen als für ein vergleichbares Girokonto ohne diesen Schutz. Ein Aufpreis allein wegen des Pfändungsschutzes ist nicht zulässig.

Welcher Fehler passiert beim P-Konto am häufigsten?

Am häufigsten wird übersehen, dass sich geschütztes Guthaben nicht beliebig ansparen lässt. Was Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt drei weitere Kalendermonate geschützt, was danach noch übrig ist, kann gepfändet werden. Oft geht außerdem die Bescheinigung für höhere Freibeträge unter.

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„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir beinahe täglich. Beim P-Konto kommt es auf jeden einzelnen Tag an, denn einmal abgeflossenes Geld lässt sich häufig nicht mehr zurückholen. Schon ein Anruf reicht, und Sie stehen damit nicht mehr allein da.

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