Häufige Fragen zur Schuldnerberatung in Wolfenbüttel
Ehrliche Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten hören: Kosten, Dauer, P-Konto, SCHUFA, Wohnung und Auto. In klaren Worten, ganz ohne Juristendeutsch. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie uns einfach an.
Beratungsstelle in Wolfenbüttel Vertraulich

Nahezu jeder, der sich an uns wendet, beschäftigt sich mit denselben Fragen. Wer sie klärt, bevor er etwas unternimmt, handelt vernünftig. Finden Sie Ihre Antwort hier nicht, rufen Sie uns an. Das erste Gespräch bleibt vertraulich.
Klare Antworten, kein Kleingedrucktes
Öffnen Sie eine Frage per Fingertipp und lesen Sie die Antwort. Sie vermissen eine Frage? Melden Sie sich telefonisch, dann klären wir sie sofort.
Kosten und Dauer
Was kostet die Schuldnerberatung in Wolfenbüttel?
Mit Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen bleibt auch die weitere Beratung bis zum Insolvenzantrag kostenfrei. In allen anderen Fällen klären wir mögliche Kosten vorab.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Bis zur Restschuldbefreiung dauert das Verfahren in der Regel 3 Jahre (§ 287 InsO). In dieser Zeit führen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab und erfüllen bestimmte Pflichten. Zuvor versuchen wir eine außergerichtliche Einigung, die schneller sein kann.
Konto, Pfändung und SCHUFA
Was genau ist ein P-Konto und wie sichert es mein Geld ab?
Ein P-Konto schützt 1.590 Euro im Monat vor Pfändung (Stand 1. Juli 2026), bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Jeder darf genau eines führen. Ihre Bank muss Ihr Girokonto auf Antrag kostenlos umwandeln. Wir helfen auch bei höheren Freibeträgen.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Lassen Sie Ihr Girokonto bei einer Pfändung sofort in ein P-Konto umwandeln. So sind 1.590 Euro monatlich geschützt, bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO). Wir helfen bei den Schritten.
Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?
Solange das Verfahren läuft, ist die Insolvenz in der SCHUFA eingetragen. Seit 2023 gilt: 6 Monate nach der Restschuldbefreiung wird der Eintrag gelöscht. Was bis dahin wichtig ist, erklären wir Ihnen.
Wohnung, Auto und Verfahren
Muss ich meine Wohnung oder mein Auto abgeben?
Meist nicht. Die Mietwohnung bleibt bei laufender Mietzahlung erhalten. Ein Auto kann geschützt sein, wenn sein Wert überschaubar ist und Sie es für die Arbeit brauchen. Möbel, Kleidung und übliche Haushaltsgegenstände bleiben ebenfalls geschützt.
Ist die Beratung wirklich vertraulich?
Ja. Wir unterliegen der Schweigepflicht; Arbeitgeber, Familie und Nachbarn erfahren von uns nichts. Die erste Anfrage kann anonym sein. Ein Insolvenzverfahren selbst wird jedoch gesetzlich im Insolvenzregister veröffentlicht.
Wer hinter der Beratung steht und warum es bei uns nichts zu kaufen gibt
Muss es immer eine Insolvenz sein?
Nein. Zuerst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung, etwa durch Ratenplan, Vergleich oder Stundung. Erst wenn das nicht gelingt, kommt die Privatinsolvenz in Betracht. Welcher Weg passt, klären wir nach dem ersten Überblick.
Der erste Termin und der Kontakt
Welche Unterlagen soll ich zum ersten Termin mitbringen?
Bringen Sie vorhandene Mahnungen, Inkasso- und Gerichtsschreiben, Verträge, Kontoauszüge und einen Einkommensnachweis möglichst sortiert mit. Fehlen Unterlagen, kommen Sie trotzdem.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Meist erhalten Sie kurzfristig einen Termin, oft noch in derselben Woche. Nennen Sie eine Kontopfändung oder einen nahen Gerichtstermin gleich am Telefon. Kontakt ist per Telefon, WhatsApp oder Rückruf-Formular möglich.
Wie erreiche ich Sie, wenn ich im Moment nicht anrufen kann oder möchte?
Dann schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen das Rückruf-Formular. Vorname und Telefonnummer genügen. Sie bestimmen, wann und wie wir Sie werktags diskret zurückrufen.
Kann die Beratung auch bei Schulden gegenüber Finanzamt oder Jobcenter und bei Unterhalt helfen?
Ja. Wir erfassen auch Schulden bei Finanzamt, Jobcenter oder Krankenkasse sowie Bußgelder und Mietschulden. Bei Unterhalt und Geldstrafen gelten Besonderheiten. Wir klären, welche Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
Ausführliche Informationen zu Pfändung und besonderen Forderungen
Region und örtliche Beratung
Muss ich für die Privatinsolvenz nach Braunschweig zum Gericht?
Für die Beratung nicht. Das Insolvenzverfahren führt jedoch das Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Eingereicht wird er schriftlich. Meist müssen Sie nicht selbst hinfahren.
Wie komme ich ohne Auto zur Beratung?
Vieles klären wir telefonisch oder per Video. Für einen persönlichen Termin ist Wolfenbüttel per Bahn und Bus erreichbar; der Busbahnhof liegt gegenüber dem Bahnhof. Gemeinsam finden wir die passende Verbindung.
Ist die Beratung kostenlos, wenn ich Bürgergeld bekomme?
Ja. Mit Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist die Beratung vom ersten Überblick bis zum Insolvenzantrag kostenfrei. Das Erstgespräch bleibt für jeden kostenlos.
Muss ich für die Beratung ins Büro nach Wolfenbüttel kommen?
Nein. Sie können nach Vereinbarung in unsere Beratungsstelle kommen, wir beraten Sie aber auch telefonisch und per Video. Wenn Ihr Konto gepfändet ist oder ein Termin drängt, warten Sie damit bitte nicht, rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns
Greifen Sie zum Telefon oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts. Es gibt keine Warteliste, am Apparat ist direkt ein Berater.
Rückruf anfordern
Sie hören werktags von uns, diskret und ohne Druck.
„Ich hätte viel früher fragen sollen.“
Diesen Satz bekommen wir fast täglich zu hören. Eine Frage kostet nichts, verändert aber häufig alles. Ein Anruf genügt, und Sie müssen das nicht mehr allein tragen.
0531 38721788 Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular